

Unter den Großstädten spielen die Verwaltungszentren des Staates, die Metropole Bulgariens Sofia sowie der Regierungssitz mehrerer Gemeinden und eines Bezirks (Oblast) Plowdiwin funktionaler sowie administrativer Hinsicht eine zentrale Rolle. Weiter sind noch Warna und Burgas zu nennen, die als administrative Zentren der bulgarischen Schwarzmeerküste fungieren. Hier konzentrieren sich daher auch Medien- und Dienstleistungsunternehmen sowie die Kulturinstitutionen des Landes. Aufgrund ihrer vergleichsweise entwickelten Infrastruktur haben sie auch die regional höchste Bedeutung für Verkehr und Handel und zeigen die dynamischste Wirtschaftsentwicklung.

Artikel 13 der bulgarischen Verfassung von 1991 garantiert die Konfessionsfreiheit, hebt jedoch das orthodoxe Christentum als „traditionelle Religion Bulgariens“ hervor (die Autokephalieder Bulgarisch-Orthodoxen Kirche wurde 927 anerkannt). Die Verfassung schreibt weiter die Trennung von Staat und Religion vor und verpflichtet den Staat zu religiöser Neutralität und Parität.

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